München (dpa) - Ein Zusammenstoß zwischen einem rollenden Einkaufswagen und einem parkenden Auto gilt nicht als Verkehrsunfall und ist kein Fall für die KFZ-Haftpflichtversicherung. Vielmehr muss derjenige für den Schaden zahlen, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat. Das hat das Münchner Amtsgericht entschieden. In dem konkreten Fall hatte ein Mann den Einkaufswagen auf dem Parkplatz eines Supermarktes neben sein Auto gestellt. Dabei rollte der Einkaufwagen gegen einen daneben geparkten Kastenwagen. Das Gericht verurteilte den Mann zur Zahlung von gut 1500 Euro Schadensersatz.
Prozesse:Kollision mit rollendem Einkaufswagen ist kein Verkehrsunfall
München (dpa) - Ein Zusammenstoß zwischen einem rollenden Einkaufswagen und einem parkenden Auto gilt nicht als Verkehrsunfall und ist kein Fall für die KFZ-Haftpflichtversicherung. Vielmehr muss derjenige für den Schaden zahlen, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat. Das hat das Münchner Amtsgericht entschieden. In dem konkreten Fall hatte ein Mann den Einkaufswagen auf dem Parkplatz eines Supermarktes neben sein Auto gestellt. Dabei rollte der Einkaufwagen gegen einen daneben geparkten Kastenwagen. Das Gericht verurteilte den Mann zur Zahlung von gut 1500 Euro Schadensersatz.
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