Tübingen (dpa) - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes muss sich ein 45-Jähriger vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Er soll in Internetforen junge Mädchen angesprochen und bei persönlichen Treffen missbraucht haben, wie das Landgericht Tübingen mitteilte. Er habe dafür eine falsche Identität angegeben, er sei etwa als „Sportlehrer Mario“ aufgetreten. Das Vorgehen wird von Medienexperten als Cyber-Grooming bezeichnet: die Täter erzeugen eine scheinbar vertraute Stimmung und belästigen Jugendliche dann.
Prozesse:Kinder nach Chat-Kontakt missbraucht - Prozess in Tübingen
Tübingen (dpa) - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes muss sich ein 45-Jähriger vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Er soll in Internetforen junge Mädchen angesprochen und bei persönlichen Treffen missbraucht haben, wie das Landgericht Tübingen mitteilte. Er habe dafür eine falsche Identität angegeben, er sei etwa als "Sportlehrer Mario" aufgetreten. Das Vorgehen wird von Medienexperten als Cyber-Grooming bezeichnet: die Täter erzeugen eine scheinbar vertraute Stimmung und belästigen Jugendliche dann.
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