Köln (dpa) - Ein in Indien von einer unbekannten Leihmutter geborenes Kind besitzt nicht die Staatsbürgerschaft des biologischen Vaters aus Deutschland. Das hat das Verwaltungsgericht Köln heute entschieden. Im konkreten Fall wurde das Kind 2010 von einer unbekannten Leihmutter geboren. Der biologische Vater ist Deutscher. Er wollte für das Kind einen deutschen Pass. Das Gericht lehnte dies ab. Begründung: Die Leihmutter könnte verheiratet sein, und dann wäre ihr Ehemann der rechtliche Vater des Kindes. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
Prozesse:Kein deutscher Pass für Kind einer Leihmutter
Köln (dpa) - Ein in Indien von einer unbekannten Leihmutter geborenes Kind besitzt nicht die Staatsbürgerschaft des biologischen Vaters aus Deutschland. Das hat das Verwaltungsgericht Köln heute entschieden. Im konkreten Fall wurde das Kind 2010 von einer unbekannten Leihmutter geboren. Der biologische Vater ist Deutscher. Er wollte für das Kind einen deutschen Pass. Das Gericht lehnte dies ab. Begründung: Die Leihmutter könnte verheiratet sein, und dann wäre ihr Ehemann der rechtliche Vater des Kindes. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
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