Prozesse:Karlsruher Entscheidungen zur Bundeskompetenz

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verkündet das Urteil zum Betreuungsgeld. (Foto: Uli Deck)

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern abgesteckt. Manchmal führte das dazu, dass Gesetze zum Teil oder ganz gekippt wurden:

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Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern abgesteckt. Manchmal führte das dazu, dass Gesetze zum Teil oder ganz gekippt wurden:

KAMPFHUNDE: 2004 erklärten die Richter Teile des Kampfhundegesetzes für nichtig, weil der Bund dafür keine Kompetenzen hatte. Das betraf das in dem Gesetz enthaltene Hundezuchtverbot. (Az.: 1 BvR 1778/01)

JUNIORPROFESSUR: Ebenfalls 2004 erklärte das Gericht das Bundesgesetz zur Einführung der Juniorprofessur für nichtig, da es die Rechte der Bundesländer verletzt sah. (Az.:2 BvF 2/02)

STUDIENGEBÜHREN: 2005 machte das Bundesverfassungsgericht den Weg für die Einführung von Studiengebühren in den Ländern frei. Es kippte das bundesweite Verbot, da dieses das Gestaltungsrecht der Länder verletze. Eine bundesweit einheitliche Studiengebührenregelung war danach weder zur „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ noch zur „Wahrung der Wirtschaftseinheit“ erforderlich. (Az.: 2 BvF 1/03)

BETREUUNGSGELD: Auch für das umstrittene Betreuungsgeld sind die Länder zuständig, nicht der Bund. Aus diesem formalen Grund kippte das Gericht in Karlsruhe nun die Leistung. (Az.: 1 BvF 2/13)

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