Prozesse:Karlsruhe kippt Betreuungsgeld

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht in Karlsruhe. Das Betreuungsgeld sei nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig, begründete das Gericht sein Urteil. Es war 2013 nach langem Streit auf Betreiben der CSU eingeführt worden. Eltern, die ihr Kleinkind zu Hause behalten und nicht etwa in einer Kita betreuen lassen, können monatlich 150 Euro erhalten.

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Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht in Karlsruhe. Das Betreuungsgeld sei nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig, begründete das Gericht sein Urteil. Es war 2013 nach langem Streit auf Betreiben der CSU eingeführt worden. Eltern, die ihr Kleinkind zu Hause behalten und nicht etwa in einer Kita betreuen lassen, können monatlich 150 Euro erhalten.

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