Prozesse:Haftstrafe für Esoteriker-Paar wegen Kindesmisshandlung rechtskräftig

Karlsruhe (dpa) - Ein Esoteriker-Paar muss ins Gefängnis, weil es seinem kranken Kind lebensnotwendige Behandlungen vorenthalten hat. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Angeklagten gegen eine Verurteilung des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu jeweils drei Jahren Haft wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Nach Überzeugung des BGH-Strafsenats ließen die Mutter und ihr Lebensgefährte den damals zwölf Jahre alten Jungen ab Ende 1999 absichtlich leiden, indem sie die dringend notwendige Behandlung seiner Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose abbrachen und auf alternative Heilmethoden vertrauten.

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Karlsruhe (dpa) - Ein Esoteriker-Paar muss ins Gefängnis, weil es seinem kranken Kind lebensnotwendige Behandlungen vorenthalten hat. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Angeklagten gegen eine Verurteilung des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu jeweils drei Jahren Haft wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Nach Überzeugung des BGH-Strafsenats ließen die Mutter und ihr Lebensgefährte den damals zwölf Jahre alten Jungen ab Ende 1999 absichtlich leiden, indem sie die dringend notwendige Behandlung seiner Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose abbrachen und auf alternative Heilmethoden vertrauten.

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