Prozesse:Grundsatzurteil: E-Zigaretten sind keine Arzneimittel

Münster (dpa) - Nikotinhaltige Flüssigkeiten für rauchfreie E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Grundsatzurteil entschieden. Handel und Verkauf von Produkten rund um E-Zigaretten sind damit nicht strafbar. Arzneimittel wie etwa Nikotinpflaster hätten typischerweise eine therapeutische Eignung und eine therapeutische Zweckbestimmung. Beide Voraussetzungen seien bei nikotinhalten Flüssigkeiten, den sogenannten Liquids, nicht gegeben.

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Münster (dpa) - Nikotinhaltige Flüssigkeiten für rauchfreie E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Grundsatzurteil entschieden. Handel und Verkauf von Produkten rund um E-Zigaretten sind damit nicht strafbar. Arzneimittel wie etwa Nikotinpflaster hätten typischerweise eine therapeutische Eignung und eine therapeutische Zweckbestimmung. Beide Voraussetzungen seien bei nikotinhalten Flüssigkeiten, den sogenannten Liquids, nicht gegeben.

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