Prozesse:Gericht: Stadt darf bissigen Rottweiler einschläfern lassen

Münster (dpa) - Gegen den Willen seiner Besitzerin darf die Stadt Duisburg einen bissigen Rottweiler nach einer lebensgefährlichen Attacke auf ein zweijähriges Mädchen einschläfern lassen. Einen Eilantrag, mit dem die Halterin des Hundes die Tötung verhindern wollte, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster unanfechtbar abgelehnt, wie es mitteilte. Man werde die Gerichtsentscheidung nun zeitnah umsetzen, kündigte ein Stadtsprecher auf Nachfrage an. Der Rottweiler hatte im Sommer eine Familie angegriffen und dem Kind Bisswunden am Kopf, im Gesicht, am Bauch und den Beinen zugefügt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Münster (dpa) - Gegen den Willen seiner Besitzerin darf die Stadt Duisburg einen bissigen Rottweiler nach einer lebensgefährlichen Attacke auf ein zweijähriges Mädchen einschläfern lassen. Einen Eilantrag, mit dem die Halterin des Hundes die Tötung verhindern wollte, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster unanfechtbar abgelehnt, wie es mitteilte. Man werde die Gerichtsentscheidung nun zeitnah umsetzen, kündigte ein Stadtsprecher auf Nachfrage an. Der Rottweiler hatte im Sommer eine Familie angegriffen und dem Kind Bisswunden am Kopf, im Gesicht, am Bauch und den Beinen zugefügt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: