Hamburg (dpa) - In Schleswig-Holstein entscheidet das Amtsgericht Norderstedt heute über den Vorwurf der Selbstamputation. Laut Anklage hatte sich ein 50-jähriger Mann vor vier Jahren absichtlich mit einer Kreissäge Daumen und Zeigefinger der linken Hand amputiert, um seine Unfallversicherungen zu prellen. Seine vier Versicherungen hätten eine Schadenssumme von bis zu 1,4 Millionen Euro gedeckt. Der Mann gab an, im Hobbykeller über seinen Hund gestolpert und in die Säge gefallen zu sein. Ein Rechtsmediziner bezweifelt diese Version.
Prozesse:Gericht urteilt über Vorwurf der Selbstamputation
Hamburg (dpa) - In Schleswig-Holstein entscheidet das Amtsgericht Norderstedt heute über den Vorwurf der Selbstamputation. Laut Anklage hatte sich ein 50-jähriger Mann vor vier Jahren absichtlich mit einer Kreissäge Daumen und Zeigefinger der linken Hand amputiert, um seine Unfallversicherungen zu prellen. Seine vier Versicherungen hätten eine Schadenssumme von bis zu 1,4 Millionen Euro gedeckt. Der Mann gab an, im Hobbykeller über seinen Hund gestolpert und in die Säge gefallen zu sein. Ein Rechtsmediziner bezweifelt diese Version.
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