Prozesse:Gericht: Polizisten durften Frau nicht ausziehen

Köln (dpa) - Kölner Polizisten hätten eine Frau nicht gegen ihren Willen ausziehen und durchsuchen dürfen. Das Verwaltungsgericht Köln gab einer Frau Recht, die gegen die Polizeimaßnahme geklagt hatte. Nach Angaben des Gerichts war die Frau nach einer lautstarken Fete, über die sich ein Nachbar beschwert hatte, in Polizeigewahrsam genommen worden. Sie wurde von einer Polizistin entkleidet und durchsucht, während ein männlicher Polizist sie festhielt. Die generelle Anordnung im Kölner Polizeipräsidium, dass sich in Gewahrsam genommene Menschen entkleiden müssen, sei rechtswidrig.

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Köln (dpa) - Kölner Polizisten hätten eine Frau nicht gegen ihren Willen ausziehen und durchsuchen dürfen. Das Verwaltungsgericht Köln gab einer Frau Recht, die gegen die Polizeimaßnahme geklagt hatte. Nach Angaben des Gerichts war die Frau nach einer lautstarken Fete, über die sich ein Nachbar beschwert hatte, in Polizeigewahrsam genommen worden. Sie wurde von einer Polizistin entkleidet und durchsucht, während ein männlicher Polizist sie festhielt. Die generelle Anordnung im Kölner Polizeipräsidium, dass sich in Gewahrsam genommene Menschen entkleiden müssen, sei rechtswidrig.

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