Bayreuth (dpa) - Nach dem Freispruch im Peggy-Prozess hat das Landgericht Bayreuth ein neues psychiatrisches Gutachten angeordnet. Damit soll geklärt werden, ob der geistig Behinderte Ulvi K. aus der psychiatrischen Klinik entlassen wird, in der er wegen exhibitionistischer Handlungen untergebracht ist. Das Gericht hatte zuvor die frühere Verurteilung des 36-Jährigen wegen Mordes an der seit 13 Jahren verschwundenen Peggy aufgehoben. In dem neu aufgerollten Strafverfahren ging es ausschließlich um die Frage, ob Ulvi K. die Tat nachgewiesen werden kann.
Prozesse:Gericht ordnet nach Freispruch im Peggy-Prozess neues Gutachten an
Bayreuth (dpa) - Nach dem Freispruch im Peggy-Prozess hat das Landgericht Bayreuth ein neues psychiatrisches Gutachten angeordnet. Damit soll geklärt werden, ob der geistig Behinderte Ulvi K. aus der psychiatrischen Klinik entlassen wird, in der er wegen exhibitionistischer Handlungen untergebracht ist. Das Gericht hatte zuvor die frühere Verurteilung des 36-Jährigen wegen Mordes an der seit 13 Jahren verschwundenen Peggy aufgehoben. In dem neu aufgerollten Strafverfahren ging es ausschließlich um die Frage, ob Ulvi K. die Tat nachgewiesen werden kann.
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