Berlin (dpa) - Der Bund und das Land Berlin müssen Journalisten keine Einsicht in die Aufsichtsratsprotokolle über den Pannenflughafen der Hauptstadt geben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Ein Journalist des Verlages Axel Springer hatte unter Berufung auf die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Land auf Akteneinsicht geklagt. Er versprach sich davon Informationen über Planungsänderungen für die Eröffnung und die Kosten des Milliardenprojekts.
Prozesse:Gericht: Keine Einsicht in Aufsichtsrats-Akten zu Berliner Flughafen
Berlin (dpa) - Der Bund und das Land Berlin müssen Journalisten keine Einsicht in die Aufsichtsratsprotokolle über den Pannenflughafen der Hauptstadt geben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Ein Journalist des Verlages Axel Springer hatte unter Berufung auf die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Land auf Akteneinsicht geklagt. Er versprach sich davon Informationen über Planungsänderungen für die Eröffnung und die Kosten des Milliardenprojekts.
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