Prozesse:Gericht: Beschäftigter hätte mit «Puffauto» fahren müssen

Mönchengladbach (dpa) - Einem Beschäftigten eines Kaffeevertriebs, der kein Firmenfahrzeug mit sexistischer Werbung fahren wollte, ist zu Recht gekündigt worden. Das hat das Arbeitsgericht Mönchengladbach entschieden. Auf der Tür waren nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine mit halb ausgezogenen roten Pumps zu sehen. Der Mann hatte sich im Juni geweigert, mit dem Wagen zu fahren. Er sah sich wegen seiner Homosexualität diskriminiert, da außer ihm kein anderer Mitarbeiter mit einer solchen Werbung fahren musste. Seine Firma kündigte ihm daraufhin fristlos.

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Mönchengladbach (dpa) - Einem Beschäftigten eines Kaffeevertriebs, der kein Firmenfahrzeug mit sexistischer Werbung fahren wollte, ist zu Recht gekündigt worden. Das hat das Arbeitsgericht Mönchengladbach entschieden. Auf der Tür waren nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine mit halb ausgezogenen roten Pumps zu sehen. Der Mann hatte sich im Juni geweigert, mit dem Wagen zu fahren. Er sah sich wegen seiner Homosexualität diskriminiert, da außer ihm kein anderer Mitarbeiter mit einer solchen Werbung fahren musste. Seine Firma kündigte ihm daraufhin fristlos.

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