Prozesse:Gericht: Auto-Videokamera verstößt gegen Datenschutzgesetz

Ansbach (dpa) - Im Prozess um die Zulässigkeit von Auto-Videokameras haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht im fränkischen Ansbach erklärte den Einsatz sogenannter Dashcams unter bestimmten Bedingungen für unzulässig. So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln. Im konkreten Fall hob das Gericht allerdings ein behördliches Verbot wegen eines Formfehlers auf.

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Ansbach (dpa) - Im Prozess um die Zulässigkeit von Auto-Videokameras haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht im fränkischen Ansbach erklärte den Einsatz sogenannter Dashcams unter bestimmten Bedingungen für unzulässig. So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln. Im konkreten Fall hob das Gericht allerdings ein behördliches Verbot wegen eines Formfehlers auf.

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