Prozesse:Freispruch für Mollath - Gericht sieht ihn aber als Gewalttäter

Regensburg (dpa) - Der ehemalige Psychiatrie-Patient Gustl Mollath ist freigesprochen worden. Nach dem Urteil des Landgerichts Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren gibt es keine Hinweise auf eine Geisteserkrankung Mollaths. Damit stellte die Vorsitzende Richterin fest, dass Mollath zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Sie ordnete eine Entschädigung an. Das Gericht hielt den 57-Jährigen trotzdem für schuldig, seine frühere Frau misshandelt zu haben. Mollath konnte aber im Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden als in seinem ersten Prozess.

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Regensburg (dpa) - Der ehemalige Psychiatrie-Patient Gustl Mollath ist freigesprochen worden. Nach dem Urteil des Landgerichts Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren gibt es keine Hinweise auf eine Geisteserkrankung Mollaths. Damit stellte die Vorsitzende Richterin fest, dass Mollath zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Sie ordnete eine Entschädigung an. Das Gericht hielt den 57-Jährigen trotzdem für schuldig, seine frühere Frau misshandelt zu haben. Mollath konnte aber im Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden als in seinem ersten Prozess.

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