Frankfurter Landgericht:Verteidiger im Sektenmord-Prozess legen Revision eim

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

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Frankfurt/Hanau (dpa) - Die Verteidiger einer mutmaßlichen Sektenführerin haben gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts wegen Mordes an einem kleinen Jungen im Jahr 1988 Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof werde sich daher erneut mit dem Fall beschäftigen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Bis eine Entscheidung vorliege, werde es erfahrungsgemäß mindestens mehrere Monate dauern.

In der vergangenen Woche war die 76-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Opfer, der vierjährige Sohn von Sektenmitgliedern, war vor 35 Jahren in einem Sack erstickt. Lange Zeit waren die Behörden von einem Unglücksfall ausgegangen.

Bereits vor drei Jahren hatte das Landgericht in Hanau sie wegen Mordes verurteilt, nach der Revision ihrer Rechtsanwälte verwies der Bundesgerichtshof den Fall zur erneuten Verhandlung zum Frankfurter Landgericht. Dort war ihr über sechs Monate lang der Prozess gemacht worden.

Auch gegen das Urteil gegen die Mutter des kleinen Jungen läuft die Revision, sie war vom Hanauer Landgericht vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden.

© dpa-infocom, dpa:231124-99-63591/2

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