Femizid:Bluttat vor Supermarkt: Verteidigung legt Revision ein

Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird sich voraussichtlich erneut mit einem Femizid vor einem Frankfurter Supermarkt befassen müssen. Bei der Tat war im Oktober 2019 eine 24-Jährige mit 33 Messerstichen getötet worden. Die Verteidigung des 46 Jahre alten Mannes, der in der vergangenen Woche wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hat nach Mitteilung des Landgerichts Frankfurt vom Donnerstag Revision gegen das Urteil eingelegt. (Aktenzeichen 3590 Js 245951/19)

Der angeklagte Schwede hatte die Frau nach der von ihr verkündeten Trennung vor dem Markt niedergestochen. In einem ersten Prozess wurde er wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Nach einer Revision der Nebenkläger kassierte der Bundesgerichtshof die Entscheidung aber. In einem zweiten Urteil wurde ein heimtückischer Mord zugrunde gelegt, der zwingend eine lebenslange Haft nach sich zog. Die Verteidigung, die auf Totschlag und eine zeitige Haftstrafe plädiert hatte, nahm diese Strafmaßverschärfung nicht hin.

© dpa-infocom, dpa:230309-99-891858/2

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