Staatsanwaltschaft:Blutegelbehandlung ohne Erlaubnis: Prozess

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gerichtsgebäudes angebracht. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Ein Mann soll Patienten mit Blutegeln behandelt haben - eine Erlaubnis hatte er aber offenbar nicht.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz beginnt am Mittwoch (9.00 Uhr) vor dem Amtsgericht Frankfurt ein Prozess gegen einen 35 Jahre alten Mann. Die Anklage legt ihm zur Last, zwischen 2019 und Mitte 2023 in 14 Fällen Patienten mit Blutegeln behandelt zu haben. Zu diesem Zweck soll er den Patienten zunächst eine Ader mit einer Rasierklinge geöffnet haben. Die Behandlungsmethode soll dem islamischen Ritus entsprechen, unterliegt in Deutschland jedoch der behördlichen Genehmigungspflicht. Eine entsprechende Erlaubnis soll der Angeklagte nicht eingeholt haben. Das Gericht möchte den Prozess an einem Verhandlungstag abschließen.

© dpa-infocom, dpa:240305-99-229587/3

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