München (dpa) – Das Sicherheitspersonal an Flughäfen darf Passagiere auffordern, mit ihren Kameras Fotos zu machen. Das hat das Münchener Verwaltungsgericht einem Fluggast klargemacht. Er zog daraufhin seine Klage gegen den Freistaat Bayern zurück. Kameras seien nicht immer Kameras, sagte die Richterin. Nach dem Luftsicherheitsgesetz können Fluggäste aus den nicht allgemein zugänglichen Bereichen gewiesen werden, falls sie die Kontrolle mitgeführter Gegenstände ablehnen. Der Mann hatte sich geweigert, den Auslöser zu betätigen. Er wurde nicht durch die Kontrolle gelassen und verpasste seinen Flug.
Prozesse:Fluggäste müssen bei Kontrolle Foto mit Kamera machen
München (dpa) – Das Sicherheitspersonal an Flughäfen darf Passagiere auffordern, mit ihren Kameras Fotos zu machen. Das hat das Münchener Verwaltungsgericht einem Fluggast klargemacht. Er zog daraufhin seine Klage gegen den Freistaat Bayern zurück. Kameras seien nicht immer Kameras, sagte die Richterin. Nach dem Luftsicherheitsgesetz können Fluggäste aus den nicht allgemein zugänglichen Bereichen gewiesen werden, falls sie die Kontrolle mitgeführter Gegenstände ablehnen. Der Mann hatte sich geweigert, den Auslöser zu betätigen. Er wurde nicht durch die Kontrolle gelassen und verpasste seinen Flug.
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