Prozesse:EuGH soll sich mit Skandal um Brustimplantate befassen

Karlsruhe (dpa) - Es gibt vorerst keine Entscheidung im Prozess um die Schmerzensgeldklage einer Frau wegen minderwertiger Brustimplantate. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren heute ausgesetzt. Der BGH legte dem Europäischen Gerichtshof mehrere Anfragen vor. Dabei geht es um die Auslegung europäischen Rechts. Die Fragen betreffen die Pflichten des TÜV bei der Überwachung. Die Klägerin verlangt vom TÜV Rheinland 40 000 Euro Schmerzensgeld. Die Firma PIP hatte Brustimplantate mit billigem Industriesilikon gefüllt. Diese waren jahrelang weltweit Frauen eingesetzt worden.

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Karlsruhe (dpa) - Es gibt vorerst keine Entscheidung im Prozess um die Schmerzensgeldklage einer Frau wegen minderwertiger Brustimplantate. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren heute ausgesetzt. Der BGH legte dem Europäischen Gerichtshof mehrere Anfragen vor. Dabei geht es um die Auslegung europäischen Rechts. Die Fragen betreffen die Pflichten des TÜV bei der Überwachung. Die Klägerin verlangt vom TÜV Rheinland 40 000 Euro Schmerzensgeld. Die Firma PIP hatte Brustimplantate mit billigem Industriesilikon gefüllt. Diese waren jahrelang weltweit Frauen eingesetzt worden.

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