Prozesse:Etappensieg für Raucher Friedhelm Adolfs vor BGH

Karlsruhe (dpa) - Die fristlose Kündigung der Wohnung des Düsseldorfer Rauchers Friedhelm Adolfs muss neu überprüft werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter hoben ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts wegen Rechtsfehlern auf und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung und Aufklärung des Falls zurück. Seine Vermieterin hatte dem Raucher 2013 die Wohnung gekündigt. Als Grund nannte sie die unzumutbare Belästigung der Nachbarn durch Zigarettenqualm im Hausflur. Die Vorinstanzen hatten das Vorgehen des Besitzerin gebilligt.

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Karlsruhe (dpa) - Die fristlose Kündigung der Wohnung des Düsseldorfer Rauchers Friedhelm Adolfs muss neu überprüft werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter hoben ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts wegen Rechtsfehlern auf und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung und Aufklärung des Falls zurück. Seine Vermieterin hatte dem Raucher 2013 die Wohnung gekündigt. Als Grund nannte sie die unzumutbare Belästigung der Nachbarn durch Zigarettenqualm im Hausflur. Die Vorinstanzen hatten das Vorgehen des Besitzerin gebilligt.

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