Prozesse:Drogendealer-Duo zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Lesezeit: 1 min

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Sie sollen mit einem Potpourri an Drogen gehandelt haben und beim Eintreiben von Geld nicht zimperlich vorgegangen sein - nun wurden zwei Männer aus Barth zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Stralsund (dpa/mv) - Das Landgericht in Stralsund hat zwei Männer unter anderem wegen Drogenhandels und Erpressung beziehungsweise der Beihilfe zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitag sagte, sah es der Richter als erwiesen an, dass das Duo aus Barth (Vorpommern-Rügen) Drogen unter anderem an Minderjährige verteilt hat.

Der Jüngere der beiden - ein 25-Jähriger - soll als Kopf eines Netzwerkes agiert haben. Er wurde zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, auch wegen Erpressung und illegalen Waffenbesitzes. Der ältere Verurteilte - ein 28-Jähriger - wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, ebenfalls wegen Drogenhandels und Beihilfe zu Straftaten des Jüngeren. Für beide wurde der Aufenthalt in einer Entziehungseinrichtung angeordnet - für den 25-Jährigen nach rund anderthalb Jahren regulärer Haft. Der 28-Jährige könne den Entzug sofort antreten. Die Angeklagten waren nach Aussage der Sprecherin zu großen Teilen geständig.

In dem Prozess ging es um den Handel unter anderem mit Kokain, Marihuana, Ecstasy-Tabletten, Methamphetaminen, Amphetaminen. Dabei handelte es sich mitunter um große Mengen, wie die Sprecherin sagte. Minderjährige hätten sie mit sogenannten „Kräutermischungen“ versorgt. Das sind psychoaktiven Stoffe, die bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes vor wenigen Jahren noch legal waren, aber dennoch gefährlich sein können.

Das Duo hat laut Anklage außerdem unter Gewaltandrohung beziehungsweise -anwendung Geld unter anderem von Kunden eingefordert. Die Taten erfolgten laut Staatsanwaltschaft in Barth von Ende 2018 bis Februar dieses Jahres. Zu dem Netzwerk sollen fünf weitere mutmaßliche Beteiligte gehören, die sich in weiteren Strafverfahren verantworten müssen, wie die Gerichtssprecherin sagte. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des 25-Jährigen habe bereits angekündigt, Revision einzulegen.

© dpa-infocom, dpa:230728-99-582508/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: