Landgericht Darmstadt:Tatort Wohngemeinschaft: Acht Jahre Haft für tödlichen Stich

Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt (Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild)

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Darmstadt (dpa/lhe) - Wegen Totschlags hat das Darmstädter Landgericht einen 41-Jährigen zu acht Jahren Haft und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert, die Verteidigung maximal sieben Jahre. Der Deutsche hatte gestanden, im vergangenen Juli in einer Wohngemeinschaft in Darmstadt einen 46 Jahre alten Mann mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Bei dem tödlichen Stich in die linke Brust wurden eine Rippe angebrochen, das Herz und ein Lungenflügel durchstochen. „Das zeigt, mit welcher Verve der Mensch unterwegs war“, sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner am Mittwoch in der Urteilsbegründung.

Tatort war eine betreute Wohngemeinschaft, in der der Angeklagte mit seiner Freundin lebte. Der 46-Jährige war ein Bekannter des Paars. Die drei waren drogenabhängig, wie Sozialarbeiter ausgesagt hatten. Dem Totschlag vorausgegangen war ein Streit zwischen dem Verurteilten und seiner Freundin um deren angeblich zu kurzen Rock. Nachdem der Angeklagte seiner Freundin ins Gesicht geschlagen hatte, war der 46-Jährige dazwischen gegangen und hatte den 41-Jährigen zu Boden geschubst. Daraufhin griff dieser zum Messer und stach seinem Gegner zunächst ins Gesäß und dann in die Brust. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:230607-99-974450/2

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