Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern gestärkt, die zeitweise an einem anderen Ort leben müssen und ihre Wohnung deshalb untervermieten wollen. Die Richter entschieden am Mittwoch zugunsten eines Ehepaars aus Hamburg, das die Wohnung für die Dauer eines mehrjährigen beruflich bedingten Aufenthalts in Kanada teilweise einem anderem Nutzer überlassen und danach wieder übernehmen wollte. Der Vermieter untersagte dies und zog bis nach Karlsruhe. Die BGH-Richter entschieden nun, dass der Vermieter wegen der verweigerten Untervermietung Schadenersatz leisten muss.
Prozesse:Bundesgerichtshof stärkt Recht auf Untervermietung
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern gestärkt, die zeitweise an einem anderen Ort leben müssen und ihre Wohnung deshalb untervermieten wollen. Die Richter entschieden am Mittwoch zugunsten eines Ehepaars aus Hamburg, das die Wohnung für die Dauer eines mehrjährigen beruflich bedingten Aufenthalts in Kanada teilweise einem anderem Nutzer überlassen und danach wieder übernehmen wollte. Der Vermieter untersagte dies und zog bis nach Karlsruhe. Die BGH-Richter entschieden nun, dass der Vermieter wegen der verweigerten Untervermietung Schadenersatz leisten muss.
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