Prozesse:Bundesgerichtshof bestätigt Recht auf Untervermietung

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat Mietern den Rücken gestärkt, die eine Wohnung aus berechtigtem Interesse teilweise untervermieten möchten. Das Gericht wies die Revision einer Wohnungsgesellschaft zurück und entschied, dass der Vermieter wegen der verweigerten Untervermietung Schadenersatz leisten muss. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Hamburgs vom November 2013. Die Hamburger Richter hatten die Wohnungsgesellschaft zum Ersatz der entgangenen Einnahmen aus der Untervermietung verurteilt - dabei ging es um einen Betrag von 7475 Euro.

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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat Mietern den Rücken gestärkt, die eine Wohnung aus berechtigtem Interesse teilweise untervermieten möchten. Das Gericht wies die Revision einer Wohnungsgesellschaft zurück und entschied, dass der Vermieter wegen der verweigerten Untervermietung Schadenersatz leisten muss. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Hamburgs vom November 2013. Die Hamburger Richter hatten die Wohnungsgesellschaft zum Ersatz der entgangenen Einnahmen aus der Untervermietung verurteilt - dabei ging es um einen Betrag von 7475 Euro.

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