Karlsruhe (dpa) - Unzähligen Frauen waren minderwertige Silikonkissen der Firma PIP in die Brüste implantiert worden. Ihre Klagen blieben bisher erfolglos. Jetzt ist der Europäische Gerichtshof am Zug. Die Richter in Luxemburg müssen klären, welche Pflichten bei der Kontrolle von Medizinprodukten bestehen. Das hat der heute Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Dem BGH lag erstmals die Schmerzensgeldklage einer Betroffenen vor. Die Frau wirft dem TÜV Rheinland vor, die Firma PIP nicht ausreichend überwacht zu haben.
Prozesse:Brustimplantate mit billigem Silikon: Europa-Gericht ist am Zug
Karlsruhe (dpa) - Unzähligen Frauen waren minderwertige Silikonkissen der Firma PIP in die Brüste implantiert worden. Ihre Klagen blieben bisher erfolglos. Jetzt ist der Europäische Gerichtshof am Zug. Die Richter in Luxemburg müssen klären, welche Pflichten bei der Kontrolle von Medizinprodukten bestehen. Das hat der heute Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Dem BGH lag erstmals die Schmerzensgeldklage einer Betroffenen vor. Die Frau wirft dem TÜV Rheinland vor, die Firma PIP nicht ausreichend überwacht zu haben.
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