Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof verhandelt heute über die fristlose Wohnungskündigung des Düsseldorfer Rauchers Friedhelm Adolfs. Die Vermieterin hatte ihm 2013 die Wohnung gekündigt. Als Grund nannte sie die unzumutbare Belästigung der Nachbarn durch Qualm. Die Vorinstanzen hatten ihr Vorgehen gebilligt: So wertete das Landgericht Düsseldorf es als „schwerwiegenden Pflichtverstoß“, dass der Witwer nicht gelüftet und seine vollen Aschenbecher nicht geleert habe. Ein Urteil wird der BGH wahrscheinlich noch heute verkünden.
Prozesse:BGH verhandelt über Wohnungskündigung von Raucher Friedhelm Adolfs
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof verhandelt heute über die fristlose Wohnungskündigung des Düsseldorfer Rauchers Friedhelm Adolfs. Die Vermieterin hatte ihm 2013 die Wohnung gekündigt. Als Grund nannte sie die unzumutbare Belästigung der Nachbarn durch Qualm. Die Vorinstanzen hatten ihr Vorgehen gebilligt: So wertete das Landgericht Düsseldorf es als "schwerwiegenden Pflichtverstoß", dass der Witwer nicht gelüftet und seine vollen Aschenbecher nicht geleert habe. Ein Urteil wird der BGH wahrscheinlich noch heute verkünden.
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