Karlsruhe (dpa) - Ein alkoholisches Koffein-Mixgetränk darf unter dem Namen „Energy & Vodka“ vertrieben werden. Für Verbraucher gehe aus dem Zutatenverzeichnis und weiteren Angaben auf der beanstandeten Aufmachung des Produkts ohne weiteres hervor, dass es sich um ein Mischgetränk handelt, das aus Wodka und einem Energydrink besteht, urteilte der Bundesgerichtshof. Der Schutzverband der Spirituosenindustrie hatte die Bezeichnung „Energy & Vodka“ beanstandet, da sie Verbraucher in die Irre führe.
Prozesse:BGH: Alkohol-Mixgetränk darf «Energy & Vodka» heißen
Karlsruhe (dpa) - Ein alkoholisches Koffein-Mixgetränk darf unter dem Namen "Energy & Vodka" vertrieben werden. Für Verbraucher gehe aus dem Zutatenverzeichnis und weiteren Angaben auf der beanstandeten Aufmachung des Produkts ohne weiteres hervor, dass es sich um ein Mischgetränk handelt, das aus Wodka und einem Energydrink besteht, urteilte der Bundesgerichtshof. Der Schutzverband der Spirituosenindustrie hatte die Bezeichnung "Energy & Vodka" beanstandet, da sie Verbraucher in die Irre führe.
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