Prozesse:BGH verhandelt über Werbung für Pippi-Langstrumpf-Kostüm

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof muss heute klären, ob die Supermarktkette Penny bei einer Werbeaktion mit einem Pippi-Langstrumpf-Kostüm das Urheberrecht verletzt hat. Die Erbengemeinschaft der schwedischen Schriftstellerin Astrid Lindgren hatte den Lebensmitteldiscounter verklagt, weil dieser 2010 mit einer an Pippi Langstrumpf angelehnten Figur geworben hatte. Dadurch sahen die Erben das Urheberrecht verletzt. Die Werbung zeigte eine junge Frau mit roten abstehenden Zöpfen, Kleid, Strümpfen und Schuhen, die der im Kinderbuch beschriebenen Figur ähnelte.

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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof muss heute klären, ob die Supermarktkette Penny bei einer Werbeaktion mit einem Pippi-Langstrumpf-Kostüm das Urheberrecht verletzt hat. Die Erbengemeinschaft der schwedischen Schriftstellerin Astrid Lindgren hatte den Lebensmitteldiscounter verklagt, weil dieser 2010 mit einer an Pippi Langstrumpf angelehnten Figur geworben hatte. Dadurch sahen die Erben das Urheberrecht verletzt. Die Werbung zeigte eine junge Frau mit roten abstehenden Zöpfen, Kleid, Strümpfen und Schuhen, die der im Kinderbuch beschriebenen Figur ähnelte.

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