Prozesse:BGH urteilt über Esoteriker-Paar wegen Kindesmisshandlung

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Außenaufnahme des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. (Foto: Uli Deck/Archiv)

Karlsruhe (dpa) - Ob eine Mutter und ihr Lebensgefährte wegen Misshandlung eines schwer kranken Jungen ins Gefängnis müssen, will der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.

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Karlsruhe (dpa) - Ob eine Mutter und ihr Lebensgefährte wegen Misshandlung eines schwer kranken Jungen ins Gefängnis müssen, will der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.

Den beiden wird vorgeworfen, den damals zwölf Jahre alten Sohn der Frau über Jahre hinweg aus religiösen Motiven die dringend notwendige Behandlung seiner Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose vorenthalten zu haben. Stattdessen vertrauten sie auf alternative Heilmethoden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die beiden 2014 wegen Misshandlung Schutzbefohlener zu drei Jahren Haft verurteilt. Ob das Urteil aufrechterhalten wird, entscheidet nun der BGH. (Az.: 1 StR 624/14)

Der BGH hatte den Fall im Juli verhandelt. Mutter und Stiefvater des Kindes waren zwischen 1999 und 2002 nicht mit ihm beim Arzt gewesen. Stattdessen setzten sie auf Fasten und Meditieren. Mit knapp 16 Jahren floh der Junge schließlich zu seinem Vater, nachdem er auf 30 Kilo abgemagert und seine Lunge irreparabel geschädigt war. Heute ist er 28 Jahre alt.

Beim BGH war die Frage, ob die beiden vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. „Sie wollte das Wohl ihres Kindes mit abstrusen Mitteln erreichen, aber sie wollte immer noch sein Wohl“, sagte die Anwältin der Frau. Die Mutter habe ihn nicht zwingen wollen und sei überzeugt gewesen, ihm mit esoterischen Methoden Gutes tun zu können.

Die BGH-Richter ließen jedoch deutliche Zweifel erkennen, ob dem unheilbar kranken Kind die Verantwortung für die Behandlung seiner Krankheit hätte aufgebürdet werden durften. Die Haftstrafe für das Paar ist während des laufenden Verfahrens ausgesetzt.

Bei Mukoviszidose verstopfen die Atemwege in der Lunge, die Ausführungsgänge an der Bauchspeicheldrüse und die Gallenwege mit zähem Schleim.

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