Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof entscheidet heute, ob ein alkoholisches Koffein-Mixgetränk unter dem Namen „Energy & Vodka“ vertrieben werden darf. Der Schutzverband der Spirituosenindustrie sieht in der Bezeichnung Verbraucher in die Irre geführt. Die Mischung besteht zu gut einem Viertel aus Wodka und zu drei Vierteln aus einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk. Nach Ansicht des Verbandes vermittelt die Bezeichnung „Energy“ unzulässigerweise, dass das alkoholische Getränk fit mache.
Prozesse:BGH-Urteil zu alkoholischem Mixgetränk erwartet
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof entscheidet heute, ob ein alkoholisches Koffein-Mixgetränk unter dem Namen "Energy & Vodka" vertrieben werden darf. Der Schutzverband der Spirituosenindustrie sieht in der Bezeichnung Verbraucher in die Irre geführt. Die Mischung besteht zu gut einem Viertel aus Wodka und zu drei Vierteln aus einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk. Nach Ansicht des Verbandes vermittelt die Bezeichnung "Energy" unzulässigerweise, dass das alkoholische Getränk fit mache.
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