Karlsruhe (dpa) - Fünf Jahre nach dem Skandal um Brustimplantate mit Billigsilikon verhandelt der Bundesgerichtshof heute erstmals über die Klage einer Frau. Die Betroffene will Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland. Ein Grundsatzurteil könnte Signalwirkung für andere Fälle haben. Der Betroffenen waren 2008 nach einer OP zur Krebsvorsorge in beiden Brüsten Implantate der französischen Firma PIP eingesetzt worden. PIP hatte jahrelang Brustimplantate mit dem Industriesilikon gefüllt, das zu medizinischen Zwecken nicht zugelassen war.
Prozesse:BGH prüft im Skandal um Brustimplantate mit Billigsilikon Klage
Karlsruhe (dpa) - Fünf Jahre nach dem Skandal um Brustimplantate mit Billigsilikon verhandelt der Bundesgerichtshof heute erstmals über die Klage einer Frau. Die Betroffene will Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland. Ein Grundsatzurteil könnte Signalwirkung für andere Fälle haben. Der Betroffenen waren 2008 nach einer OP zur Krebsvorsorge in beiden Brüsten Implantate der französischen Firma PIP eingesetzt worden. PIP hatte jahrelang Brustimplantate mit dem Industriesilikon gefüllt, das zu medizinischen Zwecken nicht zugelassen war.
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