Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat einen Beschluss zur Sterbehilfe veröffentlicht. Danach muss der Fall einer Komapatientin neu geprüft werden. Ihre Familie möchte sie sterben lassen. Die Angehörigen sind der Auffassung, damit den Willen der Frau umzusetzen. Bisher waren sie damit vor Gerichten gescheitert. Zuletzt hatte es das Landgericht Chemnitz abgelehnt, der Einstellung der lebenserhaltenden künstlichen Ernährung zuzustimmen. Die Bundesrichter entschieden jetzt, das Landgericht habe zu hohe Anforderungen an die Ermittlung des Patientenwillens gestellt.
Prozesse:BGH: Mutmaßlicher Sterbewunsch von Komapatientin ist neu zu prüfen
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat einen Beschluss zur Sterbehilfe veröffentlicht. Danach muss der Fall einer Komapatientin neu geprüft werden. Ihre Familie möchte sie sterben lassen. Die Angehörigen sind der Auffassung, damit den Willen der Frau umzusetzen. Bisher waren sie damit vor Gerichten gescheitert. Zuletzt hatte es das Landgericht Chemnitz abgelehnt, der Einstellung der lebenserhaltenden künstlichen Ernährung zuzustimmen. Die Bundesrichter entschieden jetzt, das Landgericht habe zu hohe Anforderungen an die Ermittlung des Patientenwillens gestellt.
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