Karlsruhe (dpa) - Die Bundesländer müssen Straftäter, die zu Unrecht in Sicherungsverwahrung saßen, entschädigen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem entschieden. Der Anspruch folge aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2009 die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die alte Höchstgrenze von zehn Jahren hinaus für rechtswidrig erklärt. Vor dem BGH war im Wesentlichen noch umstritten, ob der Bund oder die Länder Entschädigung zahlen müssen.
Prozesse:BGH: Länder müssen ehemalige Sicherungsverwahrte entschädigen
Karlsruhe (dpa) - Die Bundesländer müssen Straftäter, die zu Unrecht in Sicherungsverwahrung saßen, entschädigen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem entschieden. Der Anspruch folge aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2009 die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die alte Höchstgrenze von zehn Jahren hinaus für rechtswidrig erklärt. Vor dem BGH war im Wesentlichen noch umstritten, ob der Bund oder die Länder Entschädigung zahlen müssen.
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