Karlsruhe (dpa) - Kunden alter Lebensversicherungen können nicht Jahre nach Vertragsschluss ihre eingezahlten Prämien zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Dem Gericht zufolge verhalten sich Versicherungskunden „treuewidrig“, wenn sie jahrelang anstandslos einbezahlt haben und den Vertrag dann rückgängig machen wollen. In dem Verfahren ging es um Verträge, die zwischen 1994 und Ende 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Dabei erhielt der Kunde sämtliche Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein.
Prozesse:BGH: Keine Prämienrückzahlung bei alten Lebensversicherungen
Karlsruhe (dpa) - Kunden alter Lebensversicherungen können nicht Jahre nach Vertragsschluss ihre eingezahlten Prämien zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Dem Gericht zufolge verhalten sich Versicherungskunden "treuewidrig", wenn sie jahrelang anstandslos einbezahlt haben und den Vertrag dann rückgängig machen wollen. In dem Verfahren ging es um Verträge, die zwischen 1994 und Ende 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Dabei erhielt der Kunde sämtliche Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein.
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