Prozesse:BGH: Keine fristlose Kündigung bei Widerruf von Untervermietung

Karlsruhe (dpa) - Selbst wenn ein Vermieter keine Untervermietung mehr will, darf er seinem Mieter nicht sofort fristlos kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Fall hatte eine Immobiliengesellschaft ihrem Mieter das Recht entzogen, die Wohnung unterzuvermieten, und ihm gleichzeitig fristlos gekündigt. Die Gesellschaft hatte die Wohnung 2010 gekauft. Der Mieter hatte diese an zwei Personen untervermietet, was ihm der Mietvertrag erlaubte. Die Kündigung akzeptierte er nicht. Der Mieter berief sich auf einen Räumungsprozess, den er mit den Untermietern führte.

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Karlsruhe (dpa) - Selbst wenn ein Vermieter keine Untervermietung mehr will, darf er seinem Mieter nicht sofort fristlos kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Fall hatte eine Immobiliengesellschaft ihrem Mieter das Recht entzogen, die Wohnung unterzuvermieten, und ihm gleichzeitig fristlos gekündigt. Die Gesellschaft hatte die Wohnung 2010 gekauft. Der Mieter hatte diese an zwei Personen untervermietet, was ihm der Mietvertrag erlaubte. Die Kündigung akzeptierte er nicht. Der Mieter berief sich auf einen Räumungsprozess, den er mit den Untermietern führte.

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