Karlsruhe (dpa) - Die Anbieter von Internetdiensten dürfen die IP-Adressen ihrer Kunden für interne Zwecke bis zu sieben Tage lang speichern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Gericht gab damit der Telekom im Streit mit einem Kunden recht. Dieser hatte verlangt, dass die IP-Adressen sofort nach dem Ende der einzelnen Internetsitzungen gelöscht werden. Die Speicherung sei technisch notwendig, um den Internetbetrieb angesichts der vielen Spams, Spionage- und Schadprogrammen sowie anderer Missbräuche aufrechterhalten zu können, hatte die Telekom argumentiert.
Prozesse:BGH: Interne Vorratsdatenspeicherung für sieben Tage erlaubt
Karlsruhe (dpa) - Die Anbieter von Internetdiensten dürfen die IP-Adressen ihrer Kunden für interne Zwecke bis zu sieben Tage lang speichern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Gericht gab damit der Telekom im Streit mit einem Kunden recht. Dieser hatte verlangt, dass die IP-Adressen sofort nach dem Ende der einzelnen Internetsitzungen gelöscht werden. Die Speicherung sei technisch notwendig, um den Internetbetrieb angesichts der vielen Spams, Spionage- und Schadprogrammen sowie anderer Missbräuche aufrechterhalten zu können, hatte die Telekom argumentiert.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema