Karlsruhe (dpa) - Eltern müssen ihre Kinder nicht grundsätzlich belehren, dass Internet-Tauschbörsen illegal sind. Sie haften damit auch nicht automatisch, wenn ihre volljährigen Kinder solche Portale nutzen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage von vier führenden Plattenfirmen gegen ab, die von einem Vater hohe Abmahngebühren eintreiben lassen wollten. Anders verhalte es sich allerdings mit der Haftung, wenn die Eltern konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass ihr Kind bereits an derartigen Tauschbörsen teilnimmt oder dort künftig aktiv werden will, heißt es.
Prozesse:BGH: Eltern haften nicht immer bei illegalem Filesharing
Karlsruhe (dpa) - Eltern müssen ihre Kinder nicht grundsätzlich belehren, dass Internet-Tauschbörsen illegal sind. Sie haften damit auch nicht automatisch, wenn ihre volljährigen Kinder solche Portale nutzen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage von vier führenden Plattenfirmen gegen ab, die von einem Vater hohe Abmahngebühren eintreiben lassen wollten. Anders verhalte es sich allerdings mit der Haftung, wenn die Eltern konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass ihr Kind bereits an derartigen Tauschbörsen teilnimmt oder dort künftig aktiv werden will, heißt es.
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