Prozesse:Betreuungsgeld als Leistung des Bundes vom Tisch

Karlsruhe (dpa) - Das von der CSU durchgesetzte Betreuungsgeld ist vom Tisch - zumindest als Familienleistung des Bundes. Denn nicht der Bund, sondern die Länder seien dafür zuständig, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Die CSU forderte umgehend finanzielle Mittel vom Bund, um das Betreuungsgeld durch die Länder weiterzahlen zu lassen. Für Bayern kündigte Ministerpräsident Horst Seehofer bereits eine Fortzahlung an. Gegen die 2013 eingeführte Prämie in Höhe von monatlich 150 Euro hatte Hamburg geklagt.

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Karlsruhe (dpa) - Das von der CSU durchgesetzte Betreuungsgeld ist vom Tisch - zumindest als Familienleistung des Bundes. Denn nicht der Bund, sondern die Länder seien dafür zuständig, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Die CSU forderte umgehend finanzielle Mittel vom Bund, um das Betreuungsgeld durch die Länder weiterzahlen zu lassen. Für Bayern kündigte Ministerpräsident Horst Seehofer bereits eine Fortzahlung an. Gegen die 2013 eingeführte Prämie in Höhe von monatlich 150 Euro hatte Hamburg geklagt.

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