Darmstadt (dpa) - Vor dem Arbeitsgericht in Darmstadt hat eine Frau geklagt, weil sie angeblich nach einem Bewerbungsgespräch abgelehnt worden sein soll mit der Begründung, sie sei zu dick. Doch jetzt ist sie mit ihrer Klage gescheitert und bekommt nicht die von ihr geforderte Entschädigung von 30 000 Euro. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass es einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz gab. Eine gütliche Einigung hatte die 42 Jahre alte Klägerin abgelehnt. Ihr Anwalt kündigte jetzt an, vor das Landesarbeitsgericht in Frankfurt zu ziehen.
Prozesse:Angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin scheitert mit Klage
Darmstadt (dpa) - Vor dem Arbeitsgericht in Darmstadt hat eine Frau geklagt, weil sie angeblich nach einem Bewerbungsgespräch abgelehnt worden sein soll mit der Begründung, sie sei zu dick. Doch jetzt ist sie mit ihrer Klage gescheitert und bekommt nicht die von ihr geforderte Entschädigung von 30 000 Euro. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass es einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz gab. Eine gütliche Einigung hatte die 42 Jahre alte Klägerin abgelehnt. Ihr Anwalt kündigte jetzt an, vor das Landesarbeitsgericht in Frankfurt zu ziehen.
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