Darmstadt (dpa) - Eine erfolglose Bewerberin um einen Führungsposten klagt vor dem Arbeitsgericht Darmstadt, weil sie angeblich als zu dick abgelehnt wurde. Die 42-Jährige verlangt 30 000 Euro Entschädigung. Laut ihrem Anwalt verstößt die Ablehnung gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Die Frau hatte sich im vergangenen Jahr bei einer Organisation aus dem Gesundheitsbereich beworben, wurde nach einem Vorstellungsgespräch dann aber nicht genommen.
Prozesse:Angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin klagt vor Gericht
Darmstadt (dpa) - Eine erfolglose Bewerberin um einen Führungsposten klagt vor dem Arbeitsgericht Darmstadt, weil sie angeblich als zu dick abgelehnt wurde. Die 42-Jährige verlangt 30 000 Euro Entschädigung. Laut ihrem Anwalt verstößt die Ablehnung gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Die Frau hatte sich im vergangenen Jahr bei einer Organisation aus dem Gesundheitsbereich beworben, wurde nach einem Vorstellungsgespräch dann aber nicht genommen.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema