Prozessauftakt:Mutter nach qualvollem Tod ihres Säuglings erneut vor Gericht

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  • Vor dem Landgericht Mönchengladbach muss sich eine Mutter erneut für den qualvollen Tod ihres Babys verantworten.
  • Ihr Mann war für den Mord zu lebenslanger Haft verurteilt worden, die Mutter kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen die Frau aufgehoben.
  • Die heute 27-Jährige bestreitet die Vorwürfe.

Ein Vater quält seinen Sohn über Stunden und ermordet ihn. Die Mutter soll nebenan im Schlafzimmer die Schreie gehört und nichts unternommen haben. Vor dem Landgericht Mönchengladbach muss sich die heute 27-Jährige nun erneut für den grausamen Tod ihres Säuglings verantworten. "Obwohl sie ihr Kind schreien hörte, blieb sie im Schlafzimmer liegen und stellte sich schlafend", sagte Staatsanwalt Stefan Lingens beim Prozessauftakt.

Der Vater hatte im Herbst 2015 über mehrere Tage hinweg seinen neugeborenen Sohn sehr grob angefasst, gequetscht und ihm den Mund mit heißer Milch verbrüht. Der Vater, ein damals 25-Jähriger, war mit seiner neuen Situation völlig überfordert. Eine Situation, die in einem Gewaltexzess eskalierte. An seinem 19. Lebenstag starb Leo nach einem mehrstündigem Martyrium. Der Vater legte das Baby, das er gerade gefüttert hatte, aufs Sofa und setzte sich dann auf dessen Körper. Als Leo zu weinen begann, schüttelte ihn der Vater mehrfach heftig. Dann legte er ihn auf den Wohnzimmertisch. Als das Kind sich erneut bemerkbar machte, schlug der Vater es dreimal mit dem Kopf auf die Tischkante. Nachts um 3 Uhr hörte Leo auf zu atmen. Der Vater verging sich sexuell an ihm, legte ihn ins Bett, ging selbst schlafen und rief am nächsten Morgen den Notarzt.

"Das Kind zugunsten des Ehemanns geopfert"

Bei einer Computer-Tomografie wurden Leos innere Verletzungen festgestellt. Wegen Mordes, Misshandlung von Schutzbefohlenen in einem besonders schweren Fall und sexuellen Kindesmissbrauchs wurde der Vater im Mai 2016 vom Schwurgericht des Mönchengladbacher Landgerichts zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Seine Ehefrau, die 25-jährige Mutter von Leo, bekam wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung. Zu milde, befand die damalige Staatsanwältin Jane Wolf und ging in Revision. Aus Sicht der Staatsanwältin hätte die Mutter den Tod ihres Kindes verhindern können. "Aber sie hat das Kind zugunsten des Ehemannes geopfert", befand Wolf in ihrem Plädoyer, berichtete die Rheinische Post. Der Bundesgerichtshof folgte ihrer Revision und hob das Urteil gegen die Mutter auf.

Sie wollte sich beim nun begonnenen zweiten Prozess zunächst nicht äußern. Ihr Anwalt sagte: "Ich warne, dem Instinkt zu folgen, sie hätte etwas bemerken müssen." Seine Mandantin bestreite das entschieden. Die wohl entscheidende Frage in dem Verfahren ist: Hat die Frau damit rechnen müssen, dass ihr Mann ihr gemeinsames Kind töten wird? Schon in den Tagen, nachdem die Mutter mit dem Neugeborenen aus dem Krankenhaus kam, habe der Vater den Jungen immer wieder misshandelt, hatten die Richter in dem ersten Verfahren gegen die Eltern festgestellt.

"Ich habe in der Nacht geschlafen und nichts mitbekommen", hatte die Mutter im ersten Prozess gesagt. Bis zur Vernehmung bei der Polizei habe sie an plötzlichen Kindstod geglaubt. Die Beamten hätten ihr dann geschildert, was tatsächlich geschehen sei. "Und es wurde immer schlimmer. Ich wollte einfach, dass es aufhört. Und dann habe ich alles abgenickt", sagte sie. "Ich kann mir nicht erklären, warum ich geschlafen habe. Ich wäre gestorben für mein Kind."

Im ersten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft für sie sieben Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassen gefordert. Sie meint, die Frau habe damit rechnen müssen, dass der Vater den Jungen töten werde.

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