Vor wenigen Tagen hält ein Umzugswagen vor dem Gericht in Palma de Mallorca, Männer schieben mit Sackkarren Dutzende Kartons in das Gebäude. Etwa 50 Beamte einer Spezialeinheit aus Valencia sind in die Inselhauptstadt versetzt worden, die Sicherheitsvorkehrungen auf der ganzen Insel wurden verstärkt. Für einen Steuerprozess.
Erstmals in der Geschichte der spanischen Monarchie steht eine nahe Verwandte des Königs wegen eines Finanzskandals vor Gericht: Gegen Infantin Cristina, Schwester des amtierenden Königs Felipe VI. Jetzt wird verhandelt - da, wo die ehemalige Herzogin von Palma de Mallorca früher die Sommerferien mit ihrer Familie verbrachte. Der Vorwurf: Beihilfe zum Steuerbetrug. Es geht um die "Affäre Nóos".
Einer der Hauptangeklagten ist dabei Cristinas Ehemann Iñaki Urdangarin. Dem ehemaligen Handballprofi wird vorgeworfen, als Präsident der gemeinnützigen Organisation Nóos öffentliche Gelder veruntreut zu haben. Allein für die Organisation von Kongressen und Veranstaltungen erhielt die Stiftung mehr als sechs Millionen Euro von den Regierungen der Balearen und der Region Valencia. Der Anklage zufolge lagen die Kosten für diese Kongresse aber nur bei einem Bruchteil der Einnahmen.
Botín-Doktrin für die Prinzessin?
Zur Eröffnung der Verhandlung wollen die Anwälte der Prinzessin die Einstellung des Verfahrens gegen Cristina beantragen. Sie berufen sich auf die sogenannte Botín-Doktrin: Der Oberste Gerichtshof hatte ein Verfahren gegen den früheren Chef der Santander-Bank, Emilio Botín, im Zusammenhang mit einem Wertpapiergeschäft eingestellt, weil weder die Staatsanwaltschaft noch irgendwelche Geschädigten eine Anklage erheben wollten. Bis zur Vernehmung der Angeklagten im Februar muss das Gericht entscheiden, ob es dem Antrag zustimmt.
Cristinas Ehemann drohen bis zu 20 Jahre Haft
Für Urdangarin ist das keine Option. Über eine weitere Firma, an der Cristina und ihr Mann mit jeweils 50 Prozent beteiligt waren, soll er einen Großteil des Geldes gewaschen und in die eigene Tasche gesteckt haben. Die Prinzessin sagte vor dem Untersuchungsrichter aus, nichts von den Machenschaften ihres Mannes gewusst zu haben. Sie habe nur ihren Namen hergegeben, sich aber nicht um die Geschäfte gekümmert. Cristinas Ehemann drohen nun bis zu 20 Jahre Haft.
Spanisches Königshaus:Infantin Cristina muss wegen Steuervergehen vor Gericht
Es ist das erste Mal, dass sich ein Mitglied der spanischen Königsfamilie vor Gericht verantworten muss: Cristina, Schwester des spanischen Königs Felipe VI., wird wegen Steuerbetrugs der Prozess gemacht.
Die Ermittlungen in dem Verfahren dauern seit 2010 an. Gegen Prinzessin Cristina wurde im November 2014 Anklage erhoben. Der Untersuchungsrichter wollte die 50-Jährige auch wegen Geldwäsche anklagen, dies wurde vom Gericht in Palma de Mallorca jedoch abgelehnt. Ihr hätten dann bis zu elf Jahre Haft gedroht. Neben der 50-jährigen Infantin und ihrem 47-jährigen Ehemann sind weitere Führungskräfte der Stiftung Nóos angeklagt, ebenso wie ehemalige Politiker und Beamte der Regierungen der Balearen und der Region Valencia.
Felipe reduzierte den Kontakt zu seiner Schwester
Das spanische Königshaus ist aufgrund der Vorwürfe auf Distanz zu Infantin Cristina und ihrem Ehemann gegangen. Bei seiner Antrittsrede im Parlament Anfang 2014 betonte König Felipe, dass "alle vor dem Recht gleich seien". Der Prozess sollte ihr also trotz royaler Herkunft nicht erspart bleiben. Um zu verhindern, dass das Verfahren das Ansehen der Monarchie beschädigt, reduzierte Felipe den Kontakt zu seiner Schwester auf ein Minimum und erkannte ihr den Titel der Herzogin von Palma de Mallorca ab. Der Titel war ihr 1997 von ihrem Vater, dem damaligen König Juan Carlos, verliehen worden.
Dass Cristina ins Gefängnis muss, ist unwahrscheinlich: Die Staatsanwaltschaft fordert einen Freispruch und auch das Finanzamt als Geschädigter will keine Anklage gegen sie erheben - beste Voraussetzungen für die Botín-Doktrin also. Theoretisch ist eine Haft trotzdem möglich: Die Gewerkschaft Manos Limpias (zu Deutsch: "Saubere Hände") fordert als Nebenklägerin eine achtjährige Gefängnisstrafe.