Das Landgericht Heidelberg hat im Prozess um explosive Postsendungen an Lebensmittelfirmen einen Rentner frei gesprochen. Der Angeklagte müsse nur eine Geldstrafe wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zahlen, hieß es bei der Urteilsverkündung am Freitag. Dieser Fall hat mit den Paketen nichts zu tun, die Munition war zufällig entdeckt worden.
Die Serie der explosiven Postsendungen hatte am 16. Februar in Eppelheim im Rhein-Neckar-Kreis begonnen. Dort war in der Warenannahme eines Getränkeherstellers ein Mann durch eine Verpuffung verletzt worden, als er ein Paket annahm. Am Folgetag kam es beim Öffnen eines Briefes in der Lidl-Zentrale in Neckarsulm im Kreis Heilbronn zu einer Explosion mit drei Verletzten. Ein drittes Paket, das an den Babynahrungshersteller Hipp im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm adressiert war, wurde in einem Paketverteilzentrum am Flughafen München abgefangen und entschärft.
Der Ulmer hatte stets seine Unschuld beteuert, Anfang Oktober, während des Prozesses, war der 67-Jährige nach 228 Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Mehrere Gutachter hatten am Tatverdacht gezweifelt. Unter anderem ging es darum, ob Klaus S. wirklich der gesuchte Mann sei, der auf einem Video zu sehen war. Ein anthropologisches Gutachten hatte Körpermerkmale des Angeklagten mit denen einer vermummten Person auf einer Aufnahme an einer Poststelle in Ulm verglichen. Dort waren die drei Sendungen aufgegeben worden. Ein weiterer Gutachter kritisierte den Einsatz von Suchhunden. Am Ende hatte selbst die Anwältin der Nebenkläger Zweifel an der Schuld des Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg war dagegen überzeugt, dass der Rentner eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt habe, zudem warf sie ihm gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Körperverletzung vor. Mittels selbstgebauter Sprengsätze habe der gelernte Elektriker Geld von den Firmen erzwingen wollen. Sie forderten eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.
Die Verteidiger hatten dagegen auf Freispruch plädiert. Lediglich für den Anklagepunkt des vorsätzlich unerlaubten Besitzes von Munition schlugen sie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen vor. Die Nebenklage stellte keinen Antrag.