Prozess:Prozess wegen Kanaldeckel-Würfen auf A7 nicht öffentlich

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Unbekannte haben zwei Gullydeckel auf die Autobahn 7 geworfen. (Foto: Clemens Heidrich/dpa/Archivbild)

In den frühen Morgenstunden des 20. August 2022 werden von einer Brücke zwei Gullydeckel auf die Autobahn 7 bei Hildesheim geworfen, Menschen verletzt und Autos beschädigt. Drei Angeklagte stehen vor Gericht. Die Öffentlichkeit muss auf Informationen aber noch warten.

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Hildesheim (dpa/lni) - Im Prozess gegen zwei Männer, die Gullydeckel auf die Autobahn 7 in Niedersachsen geworfen haben sollen, ist zum Auftakt die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Damit solle insbesondere ein dritter Angeklagter geschützt werden, dem Beihilfe vorgeworfen wird, sagte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch am Landgericht Hildesheim. Zuschauer und Medienvertreter könnten zudem einschüchternd wirken und die Aussagen der Angeklagten einschränken.

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten zwischen 19 und 21 Jahren unter anderem versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vor.

Zwei der Angeklagten sollen laut Anklage am 20. August 2022 in den frühen Morgenstunden jeweils eine 24 Kilogramm schwere Gully-Abdeckung von einer Brücke bei Hildesheim auf die A7 geworfen haben. Bei der laut Staatsanwaltschaft heimtückischen Tat sollen der Lagerarbeiter und der Elektriker-Auszubildende tödliche Verletzungen von Verkehrsteilnehmern billigend in Kauf genommen haben. Insgesamt sollen sie kurz zuvor vier gusseiserne Abdeckungen gestohlen haben, zwei davon wurden den Angaben nach jedoch nicht hinabgeworfen. Der dritte Angeklagte soll Vorbehalte gehabt haben, aber unter anderem beim Ausladen geholfen und so Beihilfe geleistet haben.

Sein Mandant habe Angst vor der Verhandlung und schäme sich für sein Verhalten, sagte der Rechtsanwalt des wegen Beihilfe angeklagten 19-Jährigen. Der von einem Therapeuten begleitete Angeklagte habe psychische Probleme und nehme starke Medikamente. Auch eine Sachverständige empfahl den Ausschluss der Öffentlichkeit von dem Prozess vor der 1. Jugendkammer, nicht zuletzt damit er nicht seine Ausbildung als Kfz-Mechatroniker verliere.

Den ersten Deckel habe einer der Angeklagten auf die Fahrbahn in Richtung Süden geworfen und damit absichtlich ein Auto getroffen. Der Deckel habe die Windschutzscheibe durchschlagen und zu einem Unfall geführt. „Der Fahrer konnte den Unfall nicht vermeiden“, sagte der Oberstaatsanwalt. Die Beifahrerin erlitt zahlreiche Knochenbrüche im Gesicht und wurde lebensgefährlich, der Fahrer schwer verletzt. Der danach auf die Gegenfahrbahn geworfene Gullydeckel soll zu Reifenschäden bei vier Autos geführt haben, weil sie über die Abdeckung gefahren sind.

Die Staatsanwaltschaft war unter anderem über das Auto, das zum Transport der Gullydeckel genutzt wurde, auf die Verdächtigen aufmerksam geworden, wie die Justizbehörde im April mitteilte. Dabei handelte es sich laut Anklage um das Auto des heute 21 Jahre alten Lagerarbeiters. Zwei der Verdächtigen wurden damals festgenommen und sind seitdem in Haft. Zuvor war zeitweilig auch ein 50-Jähriger verdächtigt worden.

© dpa-infocom, dpa:231003-99-427369/8

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