Generalstaatsanwaltschaft:Mann von Polizei erschossen: Verfahren bleibt eingestellt

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Bremen (dpa/lni) - Nach der Erschießung eines Mannes 2020 durch die Polizei bei einem Einsatz in Bremen bleibt das Ermittlungsverfahren eingestellt. Eine Beschwerde gegen die Einstellung hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen am Montag als unbegründet zurückgewiesen, wie sie mitteilte. Der Schusswaffengebrauch sei nach dem Stand der Ermittlungen aufgrund von Notwehr gerechtfertigt gewesen. Die Beschwerde war nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft von dem Rechtsanwalt der Familie des Verstorbenen eingelegt worden.

Das Verfahren ist mit dem Beschluss noch nicht endgültig vorbei: Gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft kann innerhalb eines Monats ein Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht Bremen gestellt werden.

Der 54 Jahre alte Mann war am 18. Juni 2020 im Stadtteil Gröpelingen mit zwei Schüssen getötet worden, nachdem er mit einem Messer auf Beamte losgegangen war. Der Mann sollte für eine sozialpsychiatrische Untersuchung auf eine Polizeiwache gebracht werden.

© dpa-infocom, dpa:230227-99-760585/2

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