Vor Gericht:Klinik muss Kind 800 000 Euro Schmerzensgeld zahlen

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In der Klinik in Emden ist ein folgenschwerer Fehler passiert (Symbolbild). (Foto: Marijan Murat/dpa)
  • Das Oberlandesgericht Oldenburg hat ein Krankenhaus in Emden für einen Behandlungsfehler an einem damals 5-jährigen Jungen zu 800 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
  • Der Junge war 2011 mit Fieber und Schüttelfrost in ein Krankenhaus gekommen.
  • Ein Pfleger erkannte die dunklen Flecken auf der Haut des Jungen nicht als lebensbedrohliche Blutvergiftung. Als Folge des Behandlungsfehlers mussten dem Jungen beide Unterschenkel amputiert werden.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat ein Krankenhaus in Emden zu einer Zahlung von 800 000 Euro Schmerzensgeld für einen groben Behandlungsfehler an einem damals 5-jährigen Jungen verurteilt. "Es ist möglicherweise das Urteil mit dem höchsten Schmerzensgeldbetrag, der je in Deutschland zugesprochen wurde", sagte Burkhard Remmers, der Anwalt des Jungen. "Niemand kann dem Kläger und seiner Familie das Leid abnehmen", sagte der Fachanwalt für Medizinrecht. "Der Kläger erhält jetzt aber eine wirklich angemessene Entschädigung."

Der Junge war 2011 mit Fieber und Schüttelfrost in ein Krankenhaus gekommen. Als seine Mutter in der Nacht dunkle Flecken am Körper ihres Sohnes bemerkte, rief sie einen Pfleger. Dieser verständigte aber keinen Arzt. Erst am nächsten Morgen stellte ein Arzt fest, dass die Flecken am Körper und Gesicht abgestorbenes Gewebe waren. Das Kind hatte eine lebensbedrohliche Blutvergiftung, die von Meningokokken ausgelöst worden war. Dem Jungen mussten beide Unterschenkel amputiert werden, zahlreiche weitere Operationen waren und sind auch in Zukunft nötig.

Der Behandlungsfehler war 2013 gerichtlich festgestellt und 2015 bestätigt worden. Nun ist auch die Höhe des Schmerzensgeldes festgelegt worden. Nach Angaben des Gerichts ist das Kind bereits mehr als 20 Mal operiert worden. Dreieinhalb Jahre musste der Junge wegen der Narben einen Ganzkörperkompressionsanzug tragen, den er täglich nur für kurze Zeit ablegen durfte. Jetzt geht der inzwischen 14-Jährige in eine Regelschule und nutzt für die Fortbewegung einen Rollstuhl.

Das Krankenhaus wollte sich zu dem Urteil nicht äußern, teilte aber mit: "Das Klinikum Emden bringt sein ausdrückliches Bedauern zu den neun Jahre zurückliegenden Vorgängen rund um die Behandlung des jungen Patienten zum Ausdruck."

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