Niederösterreich:Mutter soll 12-Jährigen gequält und in Hundebox gesperrt haben

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Um ihn gefügig zu machen, verbannte die Mutter den Sohn laut Anklage wegen Bettnässens über Stunden in eine kleine Hundebox. (Foto: Christopher Eckl/dpa)

In Krems steht eine Frau wegen versuchten Mordes vor Gericht. Um ihn gefügig zu machen, habe sie ihren Sohn geschlagen, gefesselt und zeitweilig weggesperrt, so die Anklage. Die Verteidigerin nennt die Frau überfordert - und rückt eine mitangeklagte Freundin in den Fokus.

Die Angeklagte antwortet stockend, mit leiser Stimme, Tränen laufen ihr über das Gesicht, dann ordnet die Richterin fünf Minuten Pause an. Vor dem Landesgericht Krems in Niederösterreich wird ein Fall verhandelt, der vielen im Saal an die Nieren geht. Die 33-jährige Angeklagte soll über Monate hinweg ihren damals zwölfjährigen Sohn gequält haben: durch Nahrungsentzug, durch Fesseln, Schlagen und Knebeln, durch Übergießen mit kaltem Wasser und dem zeitweisen Einsperren in eine kleine Hundebox. Der Vorwurf lautet: versuchter Mord. Das stark abgemagerte Kind habe um Essen gebettelt, doch die eigene Mutter habe sich völlig ungerührt gezeigt, sagt die Staatsanwältin zum Prozessauftakt. "Ich kann es einfach nicht fassen."

Verteidigerin Astrid Wagner schildert in ihrem Eingangs-Statement die Angeklagte als intellektuell sehr schlichte, mit der Erziehung völlig überforderte und leicht manipulierbare Person. Sie sei nicht die "Horror-Mutter", als die sie Medien tituliert hätten. Eine wesentliche Schuld treffe die 40 Jahre alte Mitangeklagte, die mit ihren sadistischen Anweisungen den Leidensweg des Kindes mitbestimmt habe, sagt Wagner. Mit ihr sei eine "bösartige Person" in das Leben ihrer bis dahin völlig unauffälligen Mandantin getreten.

Astrid Wagner, die Anwältin der Hauptangeklagten, spricht vor Verhandlungsbeginn zu Journalisten. (Foto: Helmut Fohringer/dpa)

Unbestritten ist: Beide Frauen waren eng befreundet. In der Corona-Zeit wohnten sie zeitweise zusammen, tauschten sich auch später fast täglich aus. Gesprächsthema waren oft die Erziehungsprobleme, die die Hauptangeklagte mit ihrem Sohn hatte. Die 40-Jährige ihrerseits hat vier Kinder im Alter von zwei bis 18 Jahren.

Den Geschworenen werden Fotos vom augenscheinlich misshandelten Sohn der Angeklagten gezeigt: mit Blutergüssen, Beulen und Schrammen, binnen Monaten drastisch abgemagert. Laut Anklage wurde das Kind mit kaltem Wasser übergossen, dann wurden die Fenster aufgerissen und es musste bibbernd mit nasser Kleidung und nassen Haaren bei nur wenigen Grad ausharren. Um ihn gefügig zu machen, habe die Mutter den Sohn wegen Bettnässens zunächst auf ein Hundenest verbannt und später über Stunden auch in eine kleine Hundebox gesperrt. "Er hat immer wieder gedroht, dass er vom Fenster springt, wenn ich rausgehe", rechtfertigt sich die Angeklagte.

Die Beziehung zu ihrem Sohn sei immer sehr problematisch gewesen, sagt die 33-Jährige. "Ich dachte, er hasst mich." Sein aggressives Verhalten sei nicht normal gewesen. Sie habe gewollt, "dass er mir folgt und dass er das macht, was ich ihm sage". Ziel sei ein braves Kind in schulischer und privater Hinsicht gewesen, sagt die Angeklagte. Die Strafe mit der Hundebox - mit den Maßen 57 x 83 x 63 Zentimeter - sei mit der Freundin gemeinsam besprochen worden.

Eine Sozialarbeiterin rettete das Kind - abgemagert und mit einer Körpertemperatur von 27 Grad

Auch die Mitangeklagte verfolgt den Prozess nicht ungerührt und weint mehrmals. Ihr Verteidiger sagt, die Frau habe zwar viele Fehler gemacht, vom Ausmaß der Misshandlungen aber nichts gewusst. Seine Mandantin sei es gewesen, die schließlich eine Sozialarbeiterin alarmiert habe.

Laut Anklage wurde das Kind nur durch dieses Eingreifen der Sozialarbeiterin gerettet. Zu diesem Zeitpunkt sei der 1,65 Meter große Sohn auf 40 Kilogramm abgemagert gewesen, sagt die Staatsanwältin. Er sei bei einer Körpertemperatur von nur noch knapp 27 Grad in einem lebensbedrohlichen, komatösen Zustand gewesen. "Bei dieser Temperatur wäre jeder Erwachsene schon längst tot gewesen. (...) Es war eine Rettung in letzter Sekunde", sagt die Richterin.

In dieser Situation machte die Angeklagte am 22. November 2022 mehrere Videos von ihrem völlig kraftlosen Kind, das kaum mehr fähig war, sich zu artikulieren. Der Zwölfjährige wurde auf der Intensivstation behandelt und erholte sich körperlich. "Psychisch werden ihn die Folgen aber noch jahrelang begleiten", sagt der Opferanwalt. Der 33-Jährigen droht eine lebenslange Haftstrafe, der Mitangeklagten eine Strafe von bis zu zehn Jahren. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Krems für beide die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Der Prozess ist auf drei Verhandlungstage angesetzt.

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