Notfälle:Ermittlungen gegen Polizisten nach Schüssen in Heidelberg

Heidelberg (dpa) - Nach den Schüssen auf den mutmaßlichen Todesfahrer von Heidelberg wird auch gegen den Polizeischützen ermittelt. Nach einem Schusswaffengebrauch fänden solche Ermittlungen grundsätzlich statt, sagte ein Polizeisprecher. Der Verdächtige war mit einem Messer geflüchtet. Polizisten dürfen ihre Waffen nur in Extremsituationen einsetzen. Gründe sind meist Notwehr oder der Schutz eines Bedrohten. Das Schießen ist aber auch erlaubt, wenn die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders verhindern werden kann.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Heidelberg (dpa) - Nach den Schüssen auf den mutmaßlichen Todesfahrer von Heidelberg wird auch gegen den Polizeischützen ermittelt. Nach einem Schusswaffengebrauch fänden solche Ermittlungen grundsätzlich statt, sagte ein Polizeisprecher. Der Verdächtige war mit einem Messer geflüchtet. Polizisten dürfen ihre Waffen nur in Extremsituationen einsetzen. Gründe sind meist Notwehr oder der Schutz eines Bedrohten. Das Schießen ist aber auch erlaubt, wenn die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders verhindern werden kann.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: