Otto sitzt jetzt schon etwas länger hier. Seit sechs Wochen hockt er sich wahlweise in seine Holzhütte, steckt seinen Kopf ins Heu oder beobachtet seinen Mitbewohner. Dem Herrn in der grünen Latzhose wäre es recht, wenn Otto all das bald woanders täte. "Wenn ich Ottos Käfig auf Kinderhöhe stellen dürfte, hätte ich den schon längst verkauft." Otto soll eines der 1,3 Millionen Meerschweinchen werden, die in deutschen Wohnungen Löwenzahn und Möhren essen und ständig nervös mit der Nase wackeln.
"Meinen Tieren geht es gut", sagt der Händler, "dafür brauche ich kein Merkblatt"
Sollte sich heute jemand entscheiden, Otto zu kaufen, müsste er ein Merkblatt erhalten, auf dem steht, dass Otto ein Nagetier ist, das am liebsten in Gruppen lebt, dafür einen Käfig mit den Maßen 120 cm x 60 cm x 50 cm benötigt und nicht gerne gestreichelt wird. Die Ausgabe solcher Merkblätter in Zoogeschäften schreibt vom 1. August an das Tierschutzgesetz vor. Weil der Mann in der Latzhose, der Zoogeschäftbesitzer, noch nie von diesen Auflagen gehört hat, will er auf keinen Fall in die Zeitung. "Meinen Tieren geht es gut, dafür brauche ich kein Merkblatt." Er ist ohnehin noch sauer, dass er Otto und die anderen Meerschweinchen nicht mehr zwischen Fischen und Vögeln aufstellen darf, wo alle Kinder hinkommen. "Da hat sich so ein Tierschützer beschwert, da war es angeblich zu dunkel." Der Amtsveterinär hat dann angeordnet, die Kleinnager an einem helleren Ort zu platzieren. Seitdem wird Otto hinter der Kasse übersehen. Und wartet.
Die neuen Auflagen für den Verkauf von Haustieren sind Teil des novellierten Tierschutzgesetzes, das seit Juli 2013 gilt. Zu strengeren Richtlinien bei Tierversuchen und dem Verbot sexueller Handlungen kommen nun, gut ein Jahr später, auch neue Regelungen für Haustiere hinzu. So soll der illegale Handel mit Hundewelpen noch weiter erschwert werden, indem die Tiere nur mit Erlaubnis der jeweiligen Landesbehörden eingeführt werden dürfen. Der zuständige Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) ließ sich im März dieses Jahres beim Kraulen des vermutlich legal erworbenen Schäferhundwelpen Meggie fotografieren und sagte, dass "die Kontrollbehörden nun besser gerüstet sind, um illegalen Welpenhändlern das Handwerk zu legen".
Händler müssen nun Merkblätter verteilen, um Kunden für das Leben mit Meerschweinchen zu wappnen.
(Foto: imago)Wer ein Tier kauft, soll besser über seine Lebensgewohnheiten informiert werden
Doch auch im legalen Tierhandel sollen Hunde, Wellensittiche oder Nager künftig besser geschützt werden: eben indem Goldfisch- oder Hamster-Käufer gründlicher darüber informiert werden, wen und was sie sich da eigentlich genau in die Wohnung holen. Dem Tierhalter müssen "Informationen über die angemessene Ernährung und Pflege des Tieres, seine verhaltensgerechte Unterbringung sowie artgemäße Bewegung" mitgegeben werden, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft angeordnet. Wie genau diese Informationen weitergegeben werden, hat es nicht festgelegt.
"Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sich mit den zuständigen Amtsveterinären abzusprechen", sagt Antje Schreiber vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands. Die strengsten Merkblätter zur Tierhaltung gibt die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz heraus und stellt sie auf ihrer Website gratis zur Verfügung. Dort steht dann auch genau, wie man ein Meerschwein am besten anfasst, wenn es den Käfig verlassen soll: "Zum Hochheben der Tiere fixiert eine Hand den Brustkorb, die andere Hand unterstützt das Becken." Aufwendiger gestaltete Zettelchen gibt es von privaten Anbietern. Die geben dann weniger Auskunft über die richtigen Grifftechniken, fügen jedoch bunte Tierfotos ein. Oft geben auch Futterhersteller Info-Blätter zur Tierpflege heraus und drucken großzügig das eigene Logo zwischen die Erläuterungen. "Viele Tierhändler geben schon lange schriftliche Informationen mit, wenn sie Tiere verkaufen. Jetzt müssen das eben alle tun", sagt Antje Schreiber. Wer davon nichts mitbekommen hat oder sich verweigert, kann vom Amtsveterinär ermahnt werden.